Ober & Niederbayern, Oberpfalz

Dipl. Betr.wirt Sikko Neupert M.A.

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Bayerisch-Schwaben

Dr. Marcus Simm M.A.

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Franken, Baden-Württemberg & Hessen

Thomas Kozik M.A.

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Büro für Archäologie – Neupert, Kozik & Simm

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Was ist ein Bodendenkmal?

 

Der Gesetzgeber versteht unter einem Bodendenkmal „von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt“.

Dies umfasst:
1. unbewegliche Strukturen (=Befunde), wie Mauerzüge, Pfostengruben, Gräber, Siedlungsgruben, die an einen Ort gebunden sind und durch die Ausgrabung zerstört werden und
2. bewegliche Artefakte (=Funde) wie z.B. Tonscherben, Schmuckgegenstände, Holzreste, Steinartefakte, die für die Datierung und Interpretation eines Fundplatzes entscheidend sind.

 

Werden durch eine unsachgemäße Ausgrabung oder eine Raubgrabung lediglich die Funde geborgen und der Kontext des Befundes zerstört, fehlen ganz entscheidende Informationen, die bei einer archäologischen Grabung in Form von Fotographien, Zeichnungen und Beschreibungen gerettet werden.