Informationen für Bauherren
Ist von einer Baumaßnahme ein Bodendenkmal betroffen?
Für den Bauherrn ist es von essentieller Bedeutung möglichst früh zu erfahren, ob sich auf seinem Baugrundstück ein Bodendenkmal befindet. Haben die Baumaßnahmen bereits begonnen, wird es immer schwieriger, die archäologischen Arbeiten in den Baustellenbetrieb zu integrieren, ohne größere Zeitverzögerungen zu verursachen.
An wen man sich wendet: Einen ersten Eindruck kann man im Vorfeld durch den BayernViewer des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege erhalten. Diese Informationen alleine geben jedoch noch nicht die Gewissheit, dass sich auf der Fläche nicht ein noch unbekanntes Denkmal verbirgt.
Es ist in jedem Fall sinnvoll, bereits in einem frühen Stadium bei der Unteren Denkmalschutzbehörde (UD) und/oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) nachzufragen. Kommen während der Bauarbeiten unvorhergesehen Bodendenkmäler zum Vorschein, besteht nach Art. 8 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes nicht nur die Verpflichtung diese zu melden, sondern auch den Fundort bis zu einer Woche unverändert zu lassen.
