Informationen für Bauherren
Ist für ein Bauprojekt ein Bodeneingriff geplant, gibt es häufig einen Interessenskonflikt zwischen dem Bauherren und dem Denkmalschutz, genauer der Staatlichen Bodendenkmalpflege (BLfD). Legitimer Wunsch des Bauherren ist es, störungsfrei und planbar mit den Baumaßnahmen voranzukommen. Gesetzlicher Auftrag der Behörde ist es, Bodendenkmäler zu erhalten. Da dies in der Regel dem Bauherren nicht zuzumuten ist, verlangt das Amt meist eine archäologische Ausgrabung (dokumentierte Zerstörung) um möglichst viele Informationen zu retten.
Im Boden haben sich häufig einmalige Informationen erhalten, die nach einer unbeobachteten Zerstörung für immer verloren wären. Das betrifft nicht nur die (oft für Laien nicht spektakulären) Funde, sondern erstreckt sich vor allem auf deren Kontext im Boden. So geben unauffällige Verfärbungen Auskunft über (prä-)historische Situationen und Ereignisse, die uns auf keinem anderen Weg überliefert sind.
Aber: In der Regel überwiegt dabei das Interesse des Bauherren, der im Gegenzug für die Kosten einer dokumentierten Zerstörung aufzukommen hat. Um nichts anderes handelt es sich bei einer archäologischen Ausgrabung.