Ober & Niederbayern, Oberpfalz

Dipl. Betr.wirt Sikko Neupert M.A.

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Bayerisch-Schwaben

Dr. Marcus Simm M.A.

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Franken, Baden-Württemberg & Hessen

Thomas Kozik M.A.

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Büro für Archäologie – Neupert, Kozik & Simm

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81737 München

Wem gehören die Funde?

Die auf dem Grundstück geborgenen Funde gehören nach § 984 BGB zu gleichen Teilen dem
Grundstückseigentümer und dem Finder. Da es sich bei letzterem normalerweise um die beauftragte Grabungsfirma handelt, ist in der Regel der Bauherr der alleinige Eigentümer.

Mit dem Eigentum gehen allerdings auch Verpflichtungen einher, vor allem was die sachgemäße Lagerung angeht. Außerdem müssen die Funde für spätere wissenschaftliche Untersuchungen stets zugänglich sein. In den allermeisten Fällen handelt es sich um Überreste ohne monetären sondern nur mit wissenschaftlichem Wert, weshalb es sinnvoll ist, die Funde dem Staat zu übereignen, der für die Archivierung, Lagerung, sachgemäße Konservierung etc. aufkommt.