Die archäologische Ausgrabung
Sollten beim Oberbodenabtrag archäologische Befunde in Erscheinung treten, sind diese umgehend tachymetrisch einzumessen und auszugraben. Alle Arbeitsschritte inklusive der Dokumentation erfolgen nach den Vorgaben des BLfDs. Schon nach Beendigung der Feldarbeit kann grundsätzlich eine mündliche Freigabe der Baufläche erfolgen, sodass dem Fortschritt des Bauvorhabens nichts mehr im Wege steht.